Während der Behandlung Ihrer NET-Erkrankung, und manchmal auch in der Zeit danach, können Sie Ihrer Erwerbstätigkeit möglicherweise aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht nachgehen. In diesen Fällen haben Sie als Pflichtversicherter oder Pflichtversicherte Anspruch auf verschiedene Leistungen, um Ihren Unterhalt zu sichern.
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Wer zahlt im Krankheitsfall?
In den ersten sechs Wochen nach einer Krankschreibung erhalten Arbeitnehmer im Regelfall zunächst ihr übliches Gehalt wie gewohnt vom Arbeitgeber. Anspruch auf diese sogenannte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben alle Arbeitnehmer, die mindestens vier Wochen im Unternehmen angestellt sind. Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung erhaltenSie alsgesetzlich versicherter Arbeitnehmer dasKrankengeld der gesetzlichen Krankenkassen. Angestellte, die keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber haben, erhalten direkt ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Voraussetzung ist die Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen
Das Krankengeld wird wegen derselben Erkrankung höchstens 78 Wochen gezahlt.1 Haben Sie in den ersten sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, wird dieser Zeitraum abgezogen. Das heißt, das Krankengeld wird in der Praxis meist nur für 72 Wochen gezahlt. Es beträgt 70 Prozent Ihres Bruttogehalts. Das Krankengeld ist allerdings gedeckelt, sodass Gutverdiener möglicherweise höhere finanzielle Einbußen haben. Die Berechnungsgrenze wird jährlich angepasst und lag 2023 bei maximal 4.987,50 Euro des monatlichen Bruttogehalts.2 Wichtig beim Krankengeldbezug ist, dass Sie sich Ihre Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigen lassen, um Ihren Anspruch nicht zu verlieren. Eine rückwirkende Bescheinigung ist nicht möglich.
Übergangsgeld während Rehabilitationsmaßnahmen
Das Übergangsgeld ist in erster Linie dafür da, Ihren Unterhalt während der medizinischen Rehabilitation beispielsweise nach einer Operation oder dem beruflichen Neueinstieg abzusichern. Es wird von der Rentenversicherung oder anderen Leistungsträgern gezahlt, sofern der sechswöchige Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber aufgebraucht ist. Beginnen Sie eine Rehabilitation während Sie Krankengeld beziehen, wird das Krankengeld durch das Übergangsgeld abgelöst. Die Krankengeldzahlung ruht, solange die Reha-Maßnahme dauert und kann im Anschluss weitergezahlt werden, falls die Rehabilitation erfolglos verlief. Wird eine Rehabilitationsmaßnahme nicht bewilligt und das Krankengeld läuft aus, wird als Nächstes der Erhalt einer Erwerbsminderungsrente geprüft. Die Höhe des Übergangsgeldes ist unterschiedlich:3
- Arbeitnehmer ohne Kindergeldbezug: 68 Prozent des Nettogehalts
- Arbeitnehmer mit Kindergeldbezug: 75 Prozent des Nettogehalts
- Selbstständige: 80 Prozent des Bruttogehalts, das den Versicherungsbeiträgen zugrunde liegt3
Arbeitslosengeld nach Nahtlosigkeitsregelung
Für den Fall, dass Sie auch nach den 78 Wochen des Krankengeldbezuges noch nicht wieder arbeitsfähig sind, kann in der Regel eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Falls diese nicht bewilligt wird oder die Bewilligung längere Zeit dauert, können Sie Arbeitslosengeld nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) beantragen. Diese Zahlung ist eine Sonderform des Arbeitslosengeldes und soll den Zeitraum überbrücken, bis geklärt ist, ob eine andere Leistung gezahlt wird. Sprechen Sie die Agentur für Arbeit gezielt auf diese Regelung und die notwendigen Voraussetzungen und Bedingungen an.
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Quellen:
1https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/artikel/gesundheit/73840/krankengeld_die_wichtigsten_regeln, letzter Aufruf am 09.10.2023
2https://www.finanz-tools.de/krankenversicherung/krankengeld-hoehe, letzter Aufruf am 09.10.2023
3https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-arten-ablauf/uebergangsgeld, letzter Aufruf am 09.10.2023