Die Rehabilitation hat das Ziel, körperliche und psychische Folgen Ihrer NET-Erkrankung und deren Behandlung zu minimieren oder zu beseitigen. Sie soll darüber hinaus dazu beitragen, möglichen Verschlimmerungen vorzubeugen und Sie dabei unterstützen, Ihren Weg in den Alltag zurückzufinden. Die verschiedenen Sozialversicherungsträger bieten daher unterschiedliche Rehabilitationsleistungen an:
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Gesetzliche Krankenversicherung
- Medizinische Rehabilitation
- Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
Agentur für Arbeit
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
Gesetzliche Rentenversicherung
- Medizinische Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
Träger der Eingliederungshilfe
- Medizinische Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
Wie Sie die Leistungen beantragen
Fordern Sie beim jeweiligen Rehabilitationsträger die Zusendung eines Antragsvordrucks an. Bei einigen Trägern können Sie diesen Antrag auch online stellen.
Wie Sie den richtigen Träger finden
Dadurch, dass die Träger für unterschiedliche Leistungen zuständig sind oder sich diese Leistungen zum Teil überschneiden, ist es manchmal schwierig, auf Anhieb den richtigen Träger zu finden. Auf der Internetseite www.teilhabeberatung.de können Sie eine Beratungsstelle der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) in Ihrer Nähe suchen. Hier werden Sie umfassend beraten und man hilft Ihnen bei der Antragstellung.
Die medizinische Rehabilitation
Die Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation werden entweder ambulant und damit wohnortnah oder stationär in einer Reha-Einrichtung erbracht. Zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation gehören sowohl die sogenannte Anschlussheilbehandlung als auch die onkologische Rehabilitation für Menschen mit einer Krebserkrankung.
Anschlussheilbehandlung (AHB)
Die Anschlussheilbehandlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen auf die Behandlung Ihrer NET-Erkrankung, beispielsweise nach einer Operation. Das bedeutet, dass Sie den Antrag bereits im Krankenhaus stellen sollten. Unterstützung bekommen Sie dabei durch den Sozialdienst der Klinik. Die AHB kann sowohl stationär als auch ganztägig ambulant durchgeführt werden und dauert mindestens drei Wochen. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist meist möglich.1
Onkologische Rehabilitation
Diese Rehabilitationsleistung können Sie innerhalb eines Jahres nach Abschluss Ihrer Behandlung in Anspruch nehmen. Bei erheblichen Funktionsstörungen durch die Krebserkrankung oder aufgrund von Komplikationen durch die Therapie kann diese Frist auch auf zwei Jahre verlängert werden. Das Ziel einer onkologischen Rehabilitation ist eine Verbesserung Ihres körperlichen und seelischen Befindens und eine Wiederherstellung Ihrer Leistungsfähigkeit. Sie soll Sie dabei unterstützen, Ihr alltägliches Leben wieder zu meistern und in Ihren Beruf zurückzukehren.2
Die Rehabilitation wird stationär oder ambulant in einer speziellen Rehabilitationsklinik oder Nachsorgeeinrichtung durchgeführt. Mit der Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten sowie Fachkräften für Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Psychologie, Ernährung und Soziales verfolgt die onkologische Rehabilitation einen ganzheitlichen Ansatz.3
Berufliche Rehabilitation
Wenn Sie nach Abschluss der Behandlung zu Ihrer alten Arbeitsstelle zurückkehren möchten, bieten die Sozialversicherungsträger verschiedene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, Sie wieder in den beruflichen Alltag zu integrieren.
Die einzelnen Maßnahmen sind äußerst vielfältig und umfassen unter anderem:
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
- Berufsvorbereitende Maßnahmen
- Berufliche Anpassung und Weiterbildung
- Gewährung von Gründungszuschüssen
- Medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen
Aufgrund der vielfältigen vom Einzelfall abhängigen Möglichkeiten sollten Sie sich persönlich von dem für Sie zuständigen Integrationsamt sowie der Agentur für Arbeit beraten lassen.
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Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch sie nicht nur Beratungs- und Informationsangebote, sondern auch Geldleistungen wie beispielsweise Eingliederungszuschüsse von den Rehabilitationsträgern erhalten.
Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell
Viele Menschen mit einer Krebserkrankung sehen sich nach Abschluss Ihrer Behandlung zunächst nicht in der Lage, wieder mit voller Stundenzahl in ihren Job einzusteigen. Das Hamburger Modell bietet eine stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben. Dabei beginnt die wöchentliche Arbeitszeit erst mit wenigen Stunden und steigert sich allmählich auf die volle Arbeitszeit. Grundlage ist ein Wiedereingliederungsplan, der von den Ärzten und Ärztinnen der Rehabilitationseinrichtung in Abstimmung mit den Versicherten, dem Arbeitgeber und dem behandelnden Hausarzt oder der Hausärztin erarbeitet wird. In der Regel beträgt die stufenweise Wiedereingliederung vier bis acht Wochen. In dieser Zeit erhalten Sie noch kein Gehalt, sondern ein Übergangsgeld, das Ihnen vom Rehabilitationsträger gezahlt wird.4
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Quellen:
1https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/onkologische-nachsorge/rehabilitation-anschlussheilbehandlung/, letzter Aufruf am 09.10.2023
2https://www.reha-hilft-krebspatienten.de/reha-nach-krebs/onkologische-reha-nach-tumortherapie, letzter Aufruf am 09.10.2023
3https://www.krebsinformationsdienst.de/leben/alltag/rehabilitation-nach-krebs.php, letzter Aufruf am 09.10.2023
4https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/leben-mit-krebs/beratung-und-hilfe/krebs-ueberstanden-zurueck-in-den-beruf.html, letzter Aufruf am 09.10.2023